Logopädische Behandlungen sind Versicherungsleistungen und werden bei Kindern und Jugendlichen von den Krankenkassen übernommen.
Bei Erwachsenen ist eine Zuzahlung vorgeschrieben, sofern sie nicht davon befreit sind. Vor Beginn der logopädischen Behandlung benötigen wir von unseren Patienten eine ärztliche Verordnung. Diese kann von Ihrem Haus-, Kinder-, HNO-, Zahnarzt oder Neurologen ausgestellt werden.
Nach der logopädischen Diagnostik werden Sie ausführlich über das Ergebnis und die weitere therapeutische Vorgehensweise informiert.
Unser Team besteht aus erfahrenen und fachlich spezialisierten Therapeuten. Durch regelmäßige Fortbildungen sichern wir die Qualität unserer Arbeit. Leistungen wie z.B. unsere Kinder- und Elternkurse, LRS-/Legasthenietraining, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, rechnen wir privat ab.